Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Str. der Jugend 1, 18445 Altenpleen |
Telefon: | 03832380954 |
Anschrift: | Im Heuweg 11, 18437 Stralsund |
Telefon: | 03831498141 |
Fax: | 03831444581 |
E-Mail: | kita-heuweg@kdw-hst.de |
Anschrift: | Weißdornweg 21, 18439 Stralsund |
Telefon: | 03831298220 |
Anschrift: | Schulweg 3, 18182 Blankenhagen |
Telefon: | 03820160484 |
Fax: | 03820177819 |
E-Mail: | kita-blankenhagen@asb-warnow.de |
Anschrift: | Tribseer Damm 47, 18435 Stralsund |
Telefon: | 01738720090 |
Anschrift: | Hohenwarter Str. 5, 18507 Grimmen |
Telefon: | 0383262462 |
Anschrift: | Greifswalder Chaussee 64e, 18439 Stralsund |
Telefon: | 03831299507 |
Anschrift: | Dorfstr. 11, 18445 Preetz |
Telefon: | 038323311 |
E-Mail: | kita.loewenzahn.preetz@t-online.de |
Hugoldsdorf im Landkreis Vorpommern-Rügen befindet sich ca. 7 km nördlich von Tribsees und wird von einem Seitenarm der Trebel durchflossen. Ein sehr beliebtes Ausflugsziel ist das Gutshaus, welches im...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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