Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Strandstr. 3, 18573 Rambin |
Telefon: | 0383067156 |
Fax: | 0383067156 |
E-Mail: | info@awo-ruegen.de |
Anschrift: | Marinesiedlung 10, 18573 Dreschvitz |
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Anschrift: | Bergener Str. 5B, 18573 Altefähr |
Telefon: | 03830675158 |
Fax: | 03830675158 |
E-Mail: | kita-altefaehr@ruegen-awo.de |
Anschrift: | Ringstr. 35, 18573 Samtens |
Telefon: | 0383061380 |
E-Mail: | awo-kita-samtens@t-online.de |
Anschrift: | Caspar-David-Friedrich-Weg 10, 18435 Stralsund |
Telefon: | 03831393149 |
E-Mail: | info@kindergarten-biene-maja.com |
Anschrift: | Bauhofstr. 1a, 18439 Stralsund |
Telefon: | 01756302707 |
E-Mail: | zwergenstube-stralsund@web.de |
Anschrift: | Kleine Parower Str. 15, 18435 Stralsund |
Telefon: | 03831308671 |
Die Gemeinde auf Rügen grenzt im Norden an den Kubitzer Bodden und wurde erstmals 1246 erwähnt. Für Besucher attraktiv sind das Kloster St. Jürgen (14. Jh.), die gotische Backsteinkirche St. Johannis...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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