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Lohnsteuerhilfe Osten

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Siethwende 1, 25576 Brokdorf
Telefon:04829901225
E-Mail:sonja.tessen@vlh.de
Anschrift:Schiffertorsstr. 29, 21682 Stade
Telefon:04141600900
Fax:04141403631
E-Mail:bettina.dankers@vlh.de
Anschrift:Neue Str. 44, 27432 Bremervörde
Telefon:047619264708
Fax:047619264709
E-Mail:kerstin.gerdts@vlh.de
Anschrift:Am Redder 38, 25336 Klein Nordende
Telefon:041219087414
Fax:041219098017
E-Mail:birgit.bendt@vlh.de
Anschrift:Engeoer Str. 12, 27432 Bremervörde
Telefon:04761747922
E-Mail:klaus.diederici@vlh.de
Anschrift:Norderstr. 4, 25335 Elmshorn
Telefon:041217808154
E-Mail:ralf.pontow@vlh.de
Anschrift:Gasstr. 16, 25524 Itzehoe
Telefon:048219573613
E-Mail:britta.scheel@vlh.de
Anschrift:Lehmweg 67, 25492 Heist
Telefon:041224030110
Fax:041224030111
E-Mail:christine.hinrichs@vlh.de
Anschrift:Am Markt 15-17, 25709 Marne
Telefon:04851954601
Fax:04851954602
E-Mail:nicole.mohr@vlh.de
Anschrift:Elbdeich 48, 21720 Grünendeich
Telefon:04142898471
E-Mail:gabriele.strube@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Osten? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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