Handwerk in Gifhorn im Branchenbuch
Elektro Busse GmbH im Branchenbuch Gifhorn
Im Freitagsmoor 38, 38518 Gifhorn
06371 12224
Der Gewerbeeintrag Elektro Busse GmbH in Gifhorn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Im Freitagsmoor 38 | |
PLZ, Ort | 38518 Gifhorn | |
Koordinaten | 52.4715,10.533 |
Fax | 05371 58566 |
info@busse-elektro.de |
Montag | 08:00 - 16:30 |
Dienstag | 08:00 - 16:30 |
Mittwoch | 08:00 - 16:30 |
Donnerstag | 08:00 - 16:30 |
Freitag | 08:00 - 13:30 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Die Kreisstadt Gifhorn im gleichnamigen Landkreis besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Kästorf, Gamsen, Neubokel, Wilsche und Winkel. Schon im Jahr 1196 wurde Gifhorn im Güterverzeichnis des...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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