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Uwe Meinders Fahrschule
Du suchst eine Fahrschule in Nordhorn, bei der du Deine Ausbildung für den Führerschein machen kannst? Dann bist du bei unserer Fahrschule genau richtig! Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus: Mofa, AM, A1, A2, A, B und BE.
Unser Team in der Fahrschule Meinders hat jahrelange Erfahrung und kann Dir so eine professionelle und reibungslose Führerscheinausbildung anbieten. Unsere Fahrschule gibt es seit 25 Jahren. Wir haben weit über 3000 Fahrschüler in der Fahrschulausbildung begleitet und erfolgreich zum Führerschein gebracht. Nur eine gute Fahrschulausbildung bringt am Ende den langersehnten Führerschein, deshalb wirst Du bei uns ohne Stress aber mit viel Spaß in der Fahrschule auf Deine Prüfung vorbereitet, die Du dann auch bestehst.
Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim liegt nahe der niederländischen Grenze. Um 1180 wurde von den Grafen von Bentheim das Gogericht Nordhorn erworben. 1379 wurden dem Ort die Stadtrechte verliehen...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.