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Fahrschule in Neustadt am Rübenberge im Branchenbuch


Fahrschule die Neustädter im Branchenbuch Neustadt am Rübenberge

Wunstorfer Straße 6, 31535 Neustadt am Rübenberge


05032 9667877

http://fahrschule-die-neustädter.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule die Neustädter in Neustadt am Rübenberge ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule die Neustädter

Dein Start in die Freiheit beginnt hier!
Der Führerschein ist Dein Ticket in die große Freiheit. Spontane Spritztour mit den Kumpels am Wochenende, Shoppingfahrt mit der besten Freundin zum ungünstig gelegenen Outlet-Center oder romantischer Kurzurlaub mit Deinem Partner? Du entscheidest, wo und wann! Deine Fahrerlaubnis ist ein entscheidendes Stück Selbstständigkeit und eröffnet Dir völlig neue Möglichkeiten im Privat- und Berufsleben.

Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrprofis sind Deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen Dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen. Motorisiert macht das Leben eindeutig mehr Spaß!

Anschrift

StraßeWunstorfer Straße 6
PLZ, Ort31535 Neustadt am Rübenberge
Koordinaten52.5041,9.45706
KFZ-Navigation52.5041,9.45729

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:00 - 18:00
Dienstag15:00 - 18:00
Mittwoch16:00 - 18:00
Donnerstag16:00 - 18:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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