Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
Der Gewerbeeintrag Fahrschule die Neustädter in Neustadt am Rübenberge ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule die Neustädter
Dein Start in die Freiheit beginnt hier! Der Führerschein ist Dein Ticket in die große Freiheit. Spontane Spritztour mit den Kumpels am Wochenende, Shoppingfahrt mit der besten Freundin zum ungünstig gelegenen Outlet-Center oder romantischer Kurzurlaub mit Deinem Partner? Du entscheidest, wo und wann! Deine Fahrerlaubnis ist ein entscheidendes Stück Selbstständigkeit und eröffnet Dir völlig neue Möglichkeiten im Privat- und Berufsleben.
Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrprofis sind Deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen Dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen. Motorisiert macht das Leben eindeutig mehr Spaß!
Neustadt am Rübenberge liegt in der Region Hannover am Fluss Leine und wurde schon um 1200 vom Wölper Grafen Bernhard II. gegründet. Zahlreiche bekannte Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild: die...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Neustadt am Rübenberge im Branchenbuch
Sie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Fahrschule in Neustadt am Rübenberge? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe Fahrschule die Neustädter bzw. der passenden Firma Fahrschule die Neustädter benötigen! Alle Informationen zu Fahrschule die Neustädter in Neustadt am Rübenberge, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Fahrschule? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.