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Fahrschule in Buchholz in der Nordheide im Branchenbuch


Fahrschule Fahrwerk Christian Grau im Branchenbuch Buchholz

Schützenstr. 31b, 21244 Buchholz


04181 380543


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Fahrwerk Christian Grau in Buchholz in der Nordheide ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Fahrwerk Christian Grau

Freude am Führerschein - Spass am Fahren

Unser Team
Wir sind ein buntes Team aus erfahrenen Fahrlehrern: Von Mann über Frau, von jung bis alt! Um Euch stetig den besten Service zu liefern besuchen wir neben unseren regelmäßigen Teammeetings, Schulungen und Fortbildungen.

Unsere Fahrzeuge
Bei uns hat die Sicherheit unserer Fahrzeuge allerhöchste Priorität: Technisch immer auf dem neusten Stand und regelmäßig gewartet. Alle Fahrzeuge sind aus einer aktuellen Modellreihe des Herstellers. Derzeit umfasst unser Fuhrpark 3 Motorräder, 4 Autos, 1 Roller und 2 Anhänger.

Über 100.000 Fahrstunden
Über 5.500 erfolgreiche Prüfungen

8 Fahrlehrer - 3 Standorte

Anschrift

StraßeSchützenstr. 31b
PLZ, Ort21244 Buchholz
Koordinaten53.3281,9.87658
KFZ-Navigation53.3281,9.87673

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:30 - 18:30
Dienstag15:30 - 18:30
Mittwoch15:30 - 18:30
Donnerstag15:30 - 18:30
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Theorie: Di & Mi von 18:30 - 20:00 Uhr

Weitere Informationen

Gründungsjahr2010
StichwörterFahrschule, Führerschein, Motorrad, Auto, PKW, Zweirad, Theorieunterricht, Fahrstunden, Fahrwerk, Christian Grau, Buchholz, Jesteburg, Holmseppensen, Motorrradführerschein, Führerscheinklasse B
SpezialgebieteAuto, Motorrad, Anhänger
MarkenVW, Audi
DienstleistungenFührerschein Klasse B, Führerschein Klasse B96, Führerschein Klasse BE, Motorrad Klasse AM, Motorrad Klasse A1, Motorrad Klasse A2, Motorrad Klasse A, Anhänger, Theorieunterricht, Praxisunterricht / Fahrstunden
VerbändeFahrlehrerverband, Berufsgenossenschaft
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Rechnung

Bildergalerie

GolfQ3PoloER6NKTM AdventureAnhängerBulliAnhänger
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Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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