Ordnungsamt in Stelle

Unter den Linden 18, 21435 Stelle

Telefon:04174 61-0
Fax:04174 61-60
E-Mail:post@gemeindestelle.de
Öffnungszeiten:Mo, Fr 8:30-12 Uhr Di 7-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr jeden 1. Sa im Monat 8:30-12 Uhr

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Das Ordnungsamt von Stelle kümmert sich um unterschiedliche Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie zum Beispiel Märkte, Leinenzwang für Hunde, Bußgeldbescheide oder Nichtraucherschutz. Die Anschrift, Mail und weitere Kontaktdaten des Ordnungsamtes finden Sie hier.

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Ordnungsamt FAQ Top 3 Fragen

Wofür ist das Ordnungsamt in der Regel zuständig?
Kann ich in jedem Park meiner Umgebung mit meinen Freunden grillen?
An wen kann ich mich eigentlich wenden, wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe?
Weitere Fragen

Ordnungsamt Stelle: Informationen zu Ordnungsamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ordnungsamt in Stelle. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ordnungsamt in Stelle können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ordnungsamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Allgemeine Gefahrenabwehr
Bußgeldbescheid bezahlen
Bußgeldbescheid Einspruch
Einhaltung des Nichtraucherschutzes
Genehmigung zum Verteilen von Flyern
Grillflächen wo?
Leinenzwang von Hunden
Marktanmeldung
Maulkorbpflicht für Hunde
Ordnungsamt Aufgaben/Zuständigkeiten
Taubenfütterungsverbot
Veranstaltungsanmeldung

Ordnungsamt Lexikon

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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