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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Kann ich in jedem Park meiner Umgebung mit meinen Freunden grillen?

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In der Regel ist das Grillen nur auf Privatgrundstücken (also z.B. im eigenen Garten) ohne Einschränkungen erlaubt, solange damit keine Nachbarn oder Anwohner belästigt werden sowie gesetzliche Vorschriften missachtet werden. In öffentlichen Parkanlagen dagegen gibt es strengere Vorschriften. Hier darf nur in explizit dafür vorgesehenen Grill-Bereichen oder auf Grillplätzen gegrillt werden. Solche Grillflächen sind zumeist über eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.  

Wer unsicher ist, ob das Grillen in einer Parkanlage oder auf einer begrünten Fläche erlaubt oder untersagt ist, kann beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Die Behörde kann im Übrigen auch Genehmigungen für derartige Veranstaltungen erteilen, insofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. 

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren. 

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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