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Lohnsteuerhilfe Quakenbrück (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Mindener Str. 333, 49086 Osnabrück
Telefon:05419998580
E-Mail:groene.klaus@vlh.de
Anschrift:Kranichweg 5, 49143 Bissendorf
Telefon:054026414041
E-Mail:claudia.harmeier@vlh.de
Anschrift:Hansastr. 2, 49477 Ibbenbüren
Telefon:05451502039
Fax:05451502037
E-Mail:helmut.harnoss@vlh.de
Anschrift:Nelkenstr. 8, 26188 Edewecht
Telefon:04405939742
Fax:04405939743
E-Mail:petra.freese-schneider@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 49143 Bissendorf
Telefon:054029853930
Fax:054029853931
E-Mail:marlies.hentschel@vlh.de
Anschrift:Bümmersteder Tredde 55, 26133 Oldenburg
Telefon:017680008468
E-Mail:stefanie.haaf@vlh.de
Anschrift:Schifferstr. 357, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon:049528088818
Fax:04952994856
E-Mail:klaus.pleis@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 26, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon:054015257
E-Mail:stefan.frankenberg@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 5, 27798 Hude
Telefon:044082065
E-Mail:wiebke.kromer@vlh.de
Anschrift:Am Kompaniekamp 74, 48282 Emsdetten
Telefon:025728715650
E-Mail:florian.zurmuehlen@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Quakenbrück? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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