Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstraße 16, 21514 Witzeeze |
Telefon: | 041554598 |
Anschrift: | Hauptstr. 1, 29575 Altenmedingen |
Telefon: | 058071473 |
Anschrift: | Schulweg 2, 19294 Karenz |
Telefon: | 03875020269 |
E-Mail: | info@kinderland-karenz.de |
Anschrift: | Roggenfelder Str. 40, 19303 Dömitz |
Telefon: | 03875822481 |
E-Mail: | regenbogenland.drk@t-online.de |
Anschrift: | Gartenstr. 33, 19230 Strohkirchen |
Telefon: | 03875120315 |
Anschrift: | Duvenbornsweg 5b, 21379 Scharnebeck |
Telefon: | 04136367 |
E-Mail: | kindergarten@gemeinde-scharnebeck.de |
Anschrift: | Sunderberger Weg 1B, 29599 Weste |
Telefon: | 058281478 |
E-Mail: | info@waldorfkindergarten-weste.de |
Anschrift: | Lindenweg 17, 21514 Büchen |
Telefon: | 041553865 |
Die niedersächsische Gemeinde Amt Neuhaus liegt im Landkreis Lüneburg an der Elbe. Das reizvolle Örtchen befindet sich zwischen den Naturparks Mecklenburgisches Elbetal und Elbufer-Drawehn. Im...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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