Telefon: | 04131 26-0 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Öffnungszeiten: | Infothek: Mo-Do 8-17 Uhr Fr 8-13 Uhr |
Achtung: Diese Behörde ist nur für den Landkreis Lüneburg zuständig (insb. Wohgeld-Anträge). Wohnberechtigungsscheine für den Landkreis Lüneburg erhalten Sie beim Fachdienst Bauen des Landkreises Lüneburg. Tel.: 04131 26-1026.
Wohnberechtigungsscheine/ Wohngeld-Anträge für die HANSESTADT LÜNEBURG erhalten Sie bei der Wohngeldstelle Fachbereich Familie und Bildung in Lüneburg, Telefonnummer: 04131/30 97 56.
Diese Behörde ist für Aufgabe des Mietkostenzuschusses zuständig.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises in Lüneburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises in Lüneburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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