Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises in Lüneburg (Wohnungsamt)

Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Telefon:04131 26-0
E-Mail:info@landkreis.lueneburg.de
Öffnungszeiten:Infothek:
Mo-Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr

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Achtung: Diese Behörde ist nur für den Landkreis Lüneburg zuständig (insb. Wohgeld-Anträge). Wohnberechtigungsscheine für den Landkreis Lüneburg erhalten Sie beim Fachdienst Bauen des Landkreises Lüneburg. Tel.: 04131 26-1026. 

Wohnberechtigungsscheine/ Wohngeld-Anträge für die HANSESTADT LÜNEBURG erhalten Sie bei der Wohngeldstelle Fachbereich Familie und Bildung in Lüneburg, Telefonnummer: 04131/30 97 56.  
Diese Behörde ist für Aufgabe des Mietkostenzuschusses zuständig.

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Wohnungsamt FAQ Top 3 Fragen

Wo beantragt man Wohngeld?
Was für Unterlagen muss ich für die Beantragung von Wohngeld mitbringen?
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Weitere Fragen

Wohnungsamt Lüneburg: Informationen zu Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises in Lüneburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld des Landkreises in Lüneburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

§5-Schein
B-Schein
Freibeträge Wohnberechtigungsschein
Haushaltsmitglied Definition
Mietspiegel
Mietzuschuss Berechtigung
Online WBS-Antrag
Soziale Wohnraumförderung
Sozialwohnung Größe
Sozialwohnung Informationen
Wohnberechtigungsschein Anspruch
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnberechtigungsschein Unterlagen
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld beantragen
Wohngeld Höhe
Wohngeld und WBS Informationen
Wohngeld Unterlagen
Wohngeldrechner

Wohnungsamt Lexikon

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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Wichtige rechtliche Hinweise

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