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Der Gewerbeeintrag Die Fussbodentechnik in Osterholz-Scharmbeck ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
Die Fussbodentechnik
Die Fussbodentechnik wurde am 01.06.1995 als D & F Fussbodentechnik von zwei Gesellschaftern gegründet und von mir, Michael Friedrichs, seit dem 01.01.2008 fortgeführt. Die Umbenennung in „Die Fussbodentechnik“ erfolgte am 01.06.2011. Als langjähriger Ausbildungsbetrieb stehe ich der Handwerkskammer Bremen seit 2009 als Mitglied des Prüfungsausschusses im Ausbildungsberuf Bodenleger / Bodenlegerinnen zur Seite. Bei mir werden Sie individuell beraten. Wir verlegen u.a. auch Bodenbeläge von exklusiven internationalen Anbietern.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Die Fussbodentechnik auch Ihren Geschäftspartnern, Kollegen und Bekannten weiterempfehlen
Osterholz-Scharmbeck liegt im Landkreis Osterholz in der Norddeutschen Tiefebene. Östlich der Stadt liegt das Teufelsmoor mit dem Künstlerdorf Worpswede. Bemerkenswert ist die Städtepartnerschaft zur...
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Bauvorgang
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Baubeginn
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Bauüberwachung
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Bauabnahme
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.