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Lohnsteuerhilfe Hohnhorst (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Sedanstr. 35, 30161 Hannover
Telefon:0511655138755
E-Mail:elena.martin@vlh.de
Anschrift:Bandelstr. 23, 30171 Hannover
Telefon:05113004598
E-Mail:uwe.stieber@vlh.de
Anschrift:Stolzestr. 58, 30171 Hannover
Telefon:01725129595
Fax:051137019910
E-Mail:dirk.rokahr@vlh.de
Anschrift:Hindenburgstr. 18, 30175 Hannover
Telefon:051185035136
E-Mail:pari.timmermann@vlh.de
Anschrift:Pommernweg 15, 31737 Rinteln
Telefon:057519714019
Fax:05751918605
E-Mail:silvia.wendland@vlh.de
Anschrift:Günther-Wagner-Allee 21, 30177 Hannover
Telefon:01799281710
E-Mail:josefa.cobrerosmarcos@vlh.de
Anschrift:Gräsebilde 19, 31604 Raddestorf
Telefon:05765942634
Fax:05765942635
E-Mail:andrea.kleinschmidt@vlh.de
Anschrift:Redener Weg 6, 30982 Pattensen
Telefon:051018558888
Fax:051018558889
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Am Brink 8, 31863 Coppenbrügge
Telefon:05156990534
E-Mail:uwe.memmeler@vlh.de
Anschrift:Max-Born-Weg 19, 30880 Laatzen
Telefon:05119822521
Fax:05119822524
E-Mail:regina.hein@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Hohnhorst? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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