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Der Gewerbeeintrag Joachim Rottmann und Anja Wilkening-Napieralla Rechtanwälte und Notar in Lindhorst ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.
Joachim Rottmann und Anja Wilkening-Napieralla Rechtanwälte und Notar
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 1983 in Stadthagen gegründet, das Zulassung als Notar seit 1995. Im Dezember 1997 erfolgte die Verlegung der Büroräume nach 31698 Lindhorst. Anfang 2004 ist Frau Rechtsanwältin Wilkening-Napieralla in die Kanzlei eingetreten.
Sie erreichen uns mit dem PKW - Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei und auf dem Parkplatz der Deutschen Bahn (ca. 200 m entfernt) und über die S-Bahn Hannover (Linie S1).
Unser Ziel ist es zeitaufwändige und unter Umständen teure Prozesse und Gerichtsverfahren zu vermeiden und zu versuchen eine akzeptable Einigung außergerichtlich zu erreichen.
Lindhorst gehört zum Landkreis Schaumburg. In der Gemeinde gibt es zwei kunsthistorisch herausragende Kirchen, nämlich die Evangelische St.-Dionysius-Kirche aus dem Jahre 1180 und die Katholische Kirche...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.