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Lohnsteuerhilfe Sehlde

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schlopweg 17, 38259 Salzgitter
Telefon:05341395605
E-Mail:sonja.wodarka@vlh.de
Anschrift:Negenbornstr. 23, 31167 Bockenem
Telefon:05067698092
E-Mail:gabriele.kammann@vlh.de
Anschrift:Swindonstr. 26, 38226 Salzgitter
Telefon:053412848110
Fax:053412843262
E-Mail:wolfgang.diener@vlh.de
Anschrift:Am Stobenkamp 7, 31162 Bad Salzdetfurth
Telefon:050606076104
E-Mail:susanne.mehnert@vlh.de
Anschrift:Bozener Str. 13, 38640 Goslar
Telefon:053213349262
Fax:05321319196
E-Mail:petra.nordengruen@vlh.de
Anschrift:Schäferkamp 3, 38315 Schladen
Telefon:05335809903
E-Mail:michael.hoyer@vlh.de
Anschrift:Anna-Amalia-Str. 25, 38304 Wolfenbüttel
Telefon:05331887249
E-Mail:wolfgang.diener@vlh.de
Anschrift:Schwarze Riehe 31, 31199 Diekholzen
Telefon:051212835501
E-Mail:marina.maneke@vlh.de
Anschrift:Bundesstr. 24, 38312 Seinstedt
Telefon:05334925959
E-Mail:christina.boehme@vlh.de
Anschrift:Ahlumer Str. 29b, 38302 Wolfenbüttel
Telefon:0533177836
E-Mail:frank.brennecke@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Sehlde? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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