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Fahrschule in Bochum im Branchenbuch


DFSG - Deutsche Fahrsicherheitsgesellschaft im Branchenbuch Bochum

Schadowstraße 19, 44801 Bochum


0160 2313131


Der Gewerbeeintrag DFSG - Deutsche Fahrsicherheitsgesellschaft in Bochum ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

DFSG - Deutsche Fahrsicherheitsgesellschaft

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Anschrift

StraßeSchadowstraße 19
PLZ, Ort44801 Bochum
Koordinaten51.4599,7.25315
KFZ-Navigation51.4601,7.25333

Weitere Kontaktdaten


Weitere Informationen

StichwörterFahrsicherheitstraining, Fahrtraining, Bootsführerschein und Manövertraining, Stressbewältigung Seminar, Bootsfahrschule
DienstleistungenFahrsicherheitstraining für E-Bikes, Fahrsicherheitstraining Pkw, Fahrsicherheitstraining für Transporter und Lkw, Fahrsicherheitstraining für Reisemobile, Bootsfahrschule, Sportbootausbildung, Fahrtraining, Stressbewältigung Seminar, Bootsführerschein, Manövertraining, Bootsführerschein Online Kurse
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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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