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Bauunternehmen in Stadtlohn im Branchenbuch


Dipl.-Ing. Frank Nienhaus, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Branchenbuch Stadtlohn

Eschstraße 35, 48703 Stadtlohn


02563 905820


Der Gewerbeeintrag Dipl.-Ing. Frank Nienhaus, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Stadtlohn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen, Sonstige Dienstleistungen.

Dipl.-Ing. Frank Nienhaus, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Vermessungsbüro Nienhaus, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Wenn Sie Ihr Grundstück aufteilen möchten oder eine Gebäudeeinmessung für die Katasterbehörde benötigen, sind wir für Sie da. Wir stehen Ihnen für alle Fragen bezüglich Ihres Grundstücks und einer optimierten zukünftigen Grundstücksnutzung durch das Erstellen von Lageplänen und Teilungsentwürfen und natürlich in Sachen Vermessen gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unser Unternehmen und unsere Leistungen. Unser Geschäft stellt Ihnen eine große Bandbreite zur Verfügung, aus der Sie ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack wählen können. Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung. Sie möchten mehr über uns und unser Angebot erfahren? Gerne stellen wir uns Ihnen vor. Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Sie!

Anschrift

StraßeEschstraße 35
PLZ, Ort48703 Stadtlohn
Koordinaten51.9895,6.91466
KFZ-Navigation51.9895,6.91466

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag07:30 - 16:30
Dienstag07:30 - 16:30
Mittwoch07:30 - 16:30
Donnerstag07:30 - 16:30
Freitag07:30 - 14:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Auf Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich Gesprächszeiten oder Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Weitere Informationen

StichwörterAbsteckung, amtliche Lagepläne zur Baulasteintragung, Gebäudeeinmessung, Grenzanzeige, Grundstücksvermessung, Immobilien, Kataster, Lagepläne, Teilung, Vermessungsbüro
Markenamtliche Katastervermessung, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, SAPOS
Produkteamtliche Katastervermessung, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, SAPOS
DienstleistungenAbsteckung vor Baubeginn, amtliche Lagepläne zum Bauantrag oder zur Baulasteintragung, Auskünfte zu Bodenwerten, Baulasten, Bestandsaufmaß, Einmessbescheinigung, Feinabsteckung, Gebäudevermessung, Grenzanzeigen, Grobabsteckung, Grundstück, Grundstücksteilung, Grundstücksvermessung, Immobilien, Katasterinformation, Setzen von Grenzsteinen, Teilungsentwürfe, Teilungsvermessungen, Vermessungen von Baugebieten und einzelnen Grundstücken
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Rechnung

Schnellaktionen

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Bauunternehmen

Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.

Bauplanung

Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.

Bauleitung

Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.

Bauträger

Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.

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