Apotheke in Bottrop im Branchenbuch
Engel-Apotheke im Branchenbuch Bottrop
Prosperstraße 183, 46238 Bottrop
02041 62356
Der Gewerbeeintrag Engel-Apotheke in Bottrop ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.
Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Straße | Prosperstraße 183 | |
PLZ, Ort | 46238 Bottrop | |
Koordinaten | 51.521,6.9488 | |
KFZ-Navigation | 51.521,6.9488 |
Bottrop liegt am Südrand des Naturparks Hohe Mark im Regionalverband Ruhr am Rhein-Herne-Kanal und ist gegliedert in die Stadtbezirke Bottrop-Mitte, Bottrop-Süd und Bottro-Kirchhellen.Schon 1092 wurde...
mehrSie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Apotheke in Bottrop? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe Engel-Apotheke bzw. der passenden Firma Engel-Apotheke benötigen! Alle Informationen zu Engel-Apotheke in Bottrop, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Apotheke? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.
Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.
Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.
Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.
In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.
|