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Lohnsteuerhilfe Billerbeck (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Seekenstegge 34, 46342 Velen-Ramsdorf
Telefon:028639242829
E-Mail:iris.hertog@vlh.de
Anschrift:Recklinghäuser Str. 164, 45721 Haltern am See
Telefon:023645073583
E-Mail:katrin.koethe@vlh.de
Anschrift:Starenstr. 26a, 48599 Gronau
Telefon:0256280567
Fax:02562818523
E-Mail:thomas.wessling@vlh.de
Anschrift:Teichstr. 48, 59379 Selm
Telefon:02592249857
E-Mail:claudia.schulze-lichtleutner@vlh.de
Anschrift:Lechtermanns Ort 9, 48317 Drensteinfurt
Telefon:025389159065
Fax:025389159066
E-Mail:verena.breul@vlh.de
Anschrift:Pastors Garten 15, 48317 Drensteinfurt
Telefon:023879005677
E-Mail:thomas.eickholt@vlh.de
Anschrift:Hansastr. 2, 49477 Ibbenbüren
Telefon:05451502039
Fax:05451502037
E-Mail:helmut.harnoss@vlh.de
Anschrift:Messingfeldstr. 38, 45731 Waltrop
Telefon:02309786070
Fax:02309786067
E-Mail:christiane.thomas@vlh.de
Anschrift:Wasserstr. 155, 46284 Dorsten
Telefon:02362790293
Fax:02362790294
E-Mail:gabriele.tegethoff-hecker@vlh.de
Anschrift:Ostseestr. 6, 45665 Recklinghausen
Telefon:02361484106
E-Mail:theodor.heimann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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