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Lohnsteuerhilfe Dülmen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Spickufer 12, 44149 Dortmund
Telefon:02319766888
Fax:02311896324
E-Mail:sabine.bargel@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 09-11, 15-19
Di 09-11, 16-19
Mi 09-11
Do 09-11, 16-19
Fr 11-17
Anschrift:Fritz-Winter-Str. 97, 59199 Bönen
Telefon:023839369060
E-Mail:ingo.kalvari@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 28, 45899 Gelsenkirchen
Telefon:020915790201
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Krückenweg 49, 44227 Dortmund
Telefon:02317581103
E-Mail:mike.antenbrink@vlh.de
Anschrift:Zechenstr. 68, 59425 Unna
Telefon:02303963667
Fax:02303963668
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Horster Str. 396, 46240 Bottrop
Telefon:02041709921
Fax:02041979467
E-Mail:nadja.becker@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 71, 44866 Bochum
Telefon:02327564041
E-Mail:hartmut.groll@vlh.de
Anschrift:Querenburger Str. 19-23, 44789 Bochum
Telefon:02349490760
Fax:02349490761
E-Mail:rolf.kolakowski@vlh.de
Anschrift:Traugottweg 9, 44225 Dortmund
Telefon:02311896427
Fax:02314753086
E-Mail:natalie.schlagin@vlh.de
Anschrift:Starenstr. 26a, 48599 Gronau
Telefon:0256280567
Fax:02562818523
E-Mail:thomas.wessling@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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