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Lohnsteuerhilfe Innenstadt-Ost (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Recklinghäuser Str. 164, 45721 Haltern am See
Telefon:023645073583
E-Mail:katrin.koethe@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 28, 45899 Gelsenkirchen
Telefon:020915790201
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Veilchenstr. 4, 45968 Gladbeck
Telefon:020439341319
E-Mail:stefanie.albertz@vlh.de
Anschrift:Rathenaustr. 38, 42277 Wuppertal
Telefon:02029797534
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Werth 103, 42275 Wuppertal
Telefon:02022545554
E-Mail:hansjoerg.grunau@vlh.de
Anschrift:Altenessener Str. 272, 45326 Essen
Telefon:02017492244
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Rochollsberg 9, 42477 Radevormwald
Telefon:021956896893
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Hedwigstr. 32, 45130 Essen
Telefon:02014901203
E-Mail:martin.pues@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 44, 45964 Gladbeck
Telefon:0204321042
E-Mail:marion.schieren@vlh.de
Anschrift:Pastors Garten 15, 48317 Drensteinfurt
Telefon:023879005677
E-Mail:thomas.eickholt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Innenstadt-Ost? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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