Ferienappartement Ruhrtal Witten |
Leibreddestraße 3, 58454 Witten
Das Ferienappartement Ruhrtal Witten ist unter der Anschrift Leibreddestraße 3 in 58454 Witten zu finden. Hier auf ortsdienst.de stellen wir Ihnen wichtige Informationen bezüglich der Einrichtung zur Verfügung, etwa zur Lage, zur Ausstattung oder den Besonderheiten des Ferienappartement Ruhrtal Witten. Buchungsanfragen können Sie über den entsprechenden Button vornehmen.
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ferienappartement Ruhrtal Witten Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt. In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt. Wegen des Coronavirus (COVID-19) wurden in dieser Unterkunft zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unternommen. Wegen des Coronavirus (COVID-19) hat diese Unterkunft Maßnahmen unternommen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Bestimmte Services und Einrichtungen könnten daher nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen. Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden. Wegen des Coronavirus (COVID-19) hat diese Unterkunft seine Service- und Rezeptionszeiten verringert. Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) beherbergt diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, keine Gäste aus bestimmten Ländern. Es ist nicht möglich, für Quarantäne-Zwecke aufgrund des Coronavirus (COVID-19) in dieser Unterkunft zu übernachten. Aufgrund des Coronavirus (COVID-19) ist das Tragen einer Gesichtsmaske in allen Aufenthaltsbereichen in Innenräumen verpflichtend. Gäste müssen einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbringen, um in der Unterkunft zu übernachten: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus (COVID-19), gültiger negativer PCR-Test auf das Coronavirus oder Nachweis über die Genesung vom Coronavirus. Sie werden gebeten, zwischen 22:00 und 07:00 Uhr keinen Lärm zu machen. Von einem privaten Gastgeber geführt