Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Kefferbach 54, 54584 Jünkerath |
Telefon: | 01632850490 |
E-Mail: | klaus.debert@vlh.de |
Anschrift: | Im Eulenrech 11, 54595 Prüm |
Telefon: | 065512105 |
Fax: | 06551965442 |
E-Mail: | markus.fischbach@vlh.de |
Anschrift: | Mühlenaue 9, 53894 Mechernich |
Telefon: | 02256957552 |
Fax: | 02256956983 |
E-Mail: | heinrich.essing@vlh.de |
Anschrift: | Steinstr. 5, 53518 Herschbroich |
Telefon: | 02691932050 |
E-Mail: | marlene.bochem@vlh.de |
Anschrift: | Wörthstr. 66d, 52351 Düren |
Telefon: | 02421129079 |
E-Mail: | wladimir.kremer@vlh.de |
Anschrift: | Am Dürener Weg 18, 52355 Düren |
Telefon: | 02421202206 |
E-Mail: | elke.mnich-quiel@vlh.de |
Anschrift: | Elsaßstr. 28, 52068 Aachen |
Telefon: | 015733154618 |
E-Mail: | janis.necke@vlh.de |
Anschrift: | Pingsdorfer Str. 141, 50321 Brühl |
Telefon: | 02232568200 |
E-Mail: | dirk.brendes@vlh.de |
Anschrift: | Auf der Gasse 5a, 54298 Orenhofen |
Telefon: | 06580913092 |
E-Mail: | sandra.minn-hartmann@vlh.de |
Anschrift: | Zum Burgberg 4, 54528 Salmtal |
Telefon: | 065789841910 |
E-Mail: | astrid.bales@vlh.de |
Dahlem in der Nordeifel wurde vermutlich im Jahre 867 erstmals schriftlich dokumentiert. Ein Besuch der Kronenburgruine, des Schlosses Schmidtheim sowie der Trappistenabtei Maria Frieden lohnt sich sehr.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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