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Fahrschule in Gelsenkirchen im Branchenbuch


Fahrschule All-in im Branchenbuch Gelsenkirchen

Hüller Strasse 55, 45888 Gelsenkirchen


0209 94746862


Der Gewerbeeintrag Fahrschule All-in in Gelsenkirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule All-in

Bitte kontaktieren Sie uns

Willkommen in der Fahrschule All-in - Unsere Firma verfügt über eine langjährige Geschichte in der Fahrerausbildung und Verkehrssicherheit. Unser Team von erfahrenen Ausbildern konzentriert sich darauf, die individuellen Bedürfnisse jedes Schülers zu berücksichtigen und ihnen dabei zu helfen, Verkehrsregeln und Fahrkünste zu perfektionieren. Unsere Mission ist es, zukünftigen Fahrern zu helfen, sicheres Fahren zu gewährleisten und das Risiko im Straßenverkehr zu minimieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, ein bewussterer und geschickterer Fahrer zu werden. - Wir freuen uns auf Sie!

Anschrift

StraßeHüller Strasse 55
PLZ, Ort45888 Gelsenkirchen
Koordinaten51.5187,7.12193
KFZ-Navigation51.5187,7.1222

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 20:00
Dienstag10:00 - 20:00
Mittwoch10:00 - 20:00
Donnerstag10:00 - 20:00
Freitag10:00 - 18:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr2024
StichwörterFührerschein für Pkw Gelsenkirchen, Erste Hilfe Kurs Gelsenkirchen, Führerschein Pkw türkisch, Fahrunterricht türkisch, Auto fahren lernen, Führerschein Gelsenkirchen, Sehtest, Passbild für Führerschein
ProdukteMotorradführerschein, Führerschein für Pkw, Führerschein für Anhänger
DienstleistungenFührerschein Quads, Führerschein Gabelstapler, Erste Hilfe Kurs, Sehtest Gelsenkirchen, Passbild
Sprachendeutsch, türkisch, arabisch, englisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Finanzierung

Bildergalerie

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Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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