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Willkommen in der Fahrschule All-in - Unsere Firma verfügt über eine langjährige Geschichte in der Fahrerausbildung und Verkehrssicherheit. Unser Team von erfahrenen Ausbildern konzentriert sich darauf, die individuellen Bedürfnisse jedes Schülers zu berücksichtigen und ihnen dabei zu helfen, Verkehrsregeln und Fahrkünste zu perfektionieren. Unsere Mission ist es, zukünftigen Fahrern zu helfen, sicheres Fahren zu gewährleisten und das Risiko im Straßenverkehr zu minimieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, ein bewussterer und geschickterer Fahrer zu werden. - Wir freuen uns auf Sie!
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Produkte
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Dienstleistungen
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Gelsenkirchen im Ruhrgebiet ist Mitglied des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und liegt an der Emschermulde und wurde schon 1003 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist der Wissenschaftspark...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Gelsenkirchen im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.