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Der Gewerbeeintrag Fahrschule Kirchner in Rheda-Wiedenbrück ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule Kirchner
Wir freuen uns auf deinen Besuch!
Seit über 60 Jahren bilden wir in Rheda-Wiedenbrück erfolgreich Fahrschüler:innen aus. Jetzt trifft ein halbes Jahrhundert Erfahrung im Fahrunterricht auf frischen Wind: Wir begrüßen Ilhan Baylan als neuen Inhaber unserer traditionsreichen Fahrschule. Herr Kirchner bleibt jedoch weiterhin im Team, um seiner geliebten Fahrschule einen sanften Übergang in die Hände der nächsten Generation zu ermöglichen und sein jahrzehntelanges Wissen weiterzugeben.Was bleibt, sind unsere Werte: solide Ausbildung in Theorie und Praxis, erstklassige Fahrzeuge, Fahrspaß und über 6.000 zufriedene Fahrschüler:innen, die uns recht geben. Werde auch du einer von ihnen! Bei uns kannst du alle gängigen Führerscheinklassen absolvieren, dabei in modernsten Autos fahren und wirst bestmöglich auf deine Freiheit auf vier Rädern vorbereitet.
Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh liegt in der Emssandebene in der Westfälischen Bucht und ist gegliedert in Batenhorst, Lintel, Rheda, St. Vit und Wiedenbrück. Schon 952 wurde der Ort erstmals...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.