Telefon: | 02331 967 - 5 |
Fax: | 02331 967 - 700 |
E-Mail: | poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de |
Öffnungszeiten: | Montag und Dienstag: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Sprechzeiten: | Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstags: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
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Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.
Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.
Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.
Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.
Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.
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