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Lohnsteuerhilfe Erkelenz (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 79, 52499 Baesweiler
Telefon:02401602537
Fax:02401602538
E-Mail:baerbel.gaevert@vlh.de
Anschrift:Eintrachtstr. 16, 41515 Grevenbroich
Telefon:021818208336
Fax:032124477522
E-Mail:ilona.hoppe@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 133, 41372 Niederkrüchten
Telefon:02163987068
Fax:02163987069
E-Mail:dagmar.khazaka@vlh.de
Anschrift:Linsellesstr. 86, 47877 Willich
Telefon:02154816650
Fax:02154816651
E-Mail:thomas.herbertz@vlh.de
Anschrift:Langweilerstr. 66, 52477 Alsdorf
Telefon:024049590450
Fax:024049590459
E-Mail:cassy.koch@vlh.de
Anschrift:Heerlenerstr. 30, 52531 Übach-Palenberg
Telefon:024519124408
E-Mail:irmgard.keller-hartmans@vlh.de
Anschrift:Dormagener Str. 48, 50129 Bergheim
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Wegerhofstraße 41, 47877 Willich
Telefon:021548120914
Fax:021548120915
E-Mail:enrico.kopatz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Termine bitte nach Vereinbarung.
Anschrift:Am Erlenbruch 36, 52134 Herzogenrath
Telefon:024514823301
E-Mail:tanja.vieweg@vlh.de
Anschrift:Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal
Telefon:02153957801
Fax:021539562368
E-Mail:erika.muelleneisen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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