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Lohnsteuerhilfe Erkelenz (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Xantener Str. 10, 40474 Düsseldorf
Telefon:021199548698
Fax:021199548775
E-Mail:galina.wiebe@vlh.de
Anschrift:Eichendorffstr. 3, 40474 Düsseldorf
Telefon:021196042186
E-Mail:angelique.heymeier@vlh.de
Anschrift:Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen
Telefon:022342000915
Fax:022342000916
E-Mail:birgit.schumacher@vlh.de
Anschrift:Beckerfelder Str. 6, 47269 Duisburg
Telefon:0203760950
E-Mail:steffi.klaas@vlh.de
Anschrift:Auf dem Dorn 40, 47249 Duisburg
Telefon:02037398765
E-Mail:rene.massong@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
Anschrift:Op te Schmaltberg 12a, 47608 Geldern
Telefon:028311338886
E-Mail:dorothea.glass@vlh.de
Anschrift:Mühlenaue 9, 53894 Mechernich
Telefon:02256957552
Fax:02256956983
E-Mail:heinrich.essing@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 48, 47495 Rheinberg
Telefon:0284380602
E-Mail:regina.utech@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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