Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ungerather Kirchweg 5b, 41366 Schwalmtal |
Telefon: | 021639877956 |
E-Mail: | alexandra.schwartze@vlh.de |
Anschrift: | Freiheitstr. 20a, 41812 Erkelenz |
Telefon: | 024319748705 |
Fax: | 024319748706 |
E-Mail: | dieter.hillebrecht-otten@vlh.de |
Anschrift: | Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen |
Telefon: | 01639264795 |
E-Mail: | claudia.jansen@vlh.de |
Anschrift: | Engelsholt 89a, 41069 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161590092 |
Fax: | 021615732647 |
E-Mail: | stephan.wefers@vlh.de |
Anschrift: | Gartenstr. 86, 41236 Mönchengladbach |
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E-Mail: | anne.bhar@vlh.de |
Anschrift: | Kleiststr. 6, 41061 Mönchengladbach |
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E-Mail: | anke.halbekann@vlh.de |
Anschrift: | Am Dürener Weg 18, 52355 Düren |
Telefon: | 02421202206 |
E-Mail: | elke.mnich-quiel@vlh.de |
Anschrift: | Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal |
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E-Mail: | erika.muelleneisen@vlh.de |
Gangelt im Rodebachtal befindet sich unweit der Großstadt Aachen. Schon im Jahre 828 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten im Gemeindegebiet zählen neben der...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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