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Lohnsteuerhilfe Geldern (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Grüner Weg 60, 46459 Rees
Telefon:028517008
Fax:02851917705
E-Mail:beate.henrich@vlh.de
Anschrift:Elsholtweg 26, 46499 Hamminkeln
Telefon:028527030315
Fax:028527030316
E-Mail:stephanie.opladen@vlh.de
Anschrift:Wegerhofstraße 41, 47877 Willich
Telefon:021548120914
Fax:021548120915
E-Mail:enrico.kopatz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Termine bitte nach Vereinbarung.
Anschrift:Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen
Telefon:01639264795
E-Mail:claudia.jansen@vlh.de
Anschrift:Hünxer Str. 19, 46569 Hünxe
Telefon:028589176786
E-Mail:rainer.vinkenfluegel@vlh.de
Anschrift:Hultschiner Str. 59, 47055 Duisburg
Telefon:0203734766
E-Mail:roswitha.spielhaupter-katzy@vlh.de
Anschrift:Auf dem Dorn 40, 47249 Duisburg
Telefon:02037398765
E-Mail:rene.massong@vlh.de
Anschrift:Ungerather Kirchweg 5b, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639877956
E-Mail:alexandra.schwartze@vlh.de
Anschrift:Linsellesstr. 86, 47877 Willich
Telefon:02154816650
Fax:02154816651
E-Mail:thomas.herbertz@vlh.de
Anschrift:Hoher Weg 25, 46446 Emmerich
Telefon:028225377419
E-Mail:sebastian.jakob@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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