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Lohnsteuerhilfe Geldern

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Op te Schmaltberg 12a, 47608 Geldern
Telefon:028311338886
E-Mail:dorothea.glass@vlh.de
Anschrift:Uedemer Str. 185a, 47546 Kalkar
Telefon:028249619922
Fax:0282493295
E-Mail:heike.calaminus@vlh.de
Anschrift:Hildegard-v.-Bingen-Str. 5, 46509 Xanten
Telefon:028019867772
E-Mail:michaela.niemeier@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 48, 47495 Rheinberg
Telefon:0284380602
E-Mail:regina.utech@vlh.de
Anschrift:Triftstr. 141, 47574 Goch-Asperden
Telefon:028239768568
Fax:028239768569
E-Mail:hartmut.hannen@vlh.de
Anschrift:Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal
Telefon:02153957801
Fax:021539562368
E-Mail:erika.muelleneisen@vlh.de
Anschrift:Peter-v.-d.-Flierdt-Str. 46a, 47551 Bedburg-Hau
Telefon:02821997377
E-Mail:michael.gertzen@vlh.de
Anschrift:Tannenweg 30, 46459 Rees
Telefon:02851961606
E-Mail:sandra.faltin@vlh.de
Anschrift:Südwall 64, 47798 Krefeld
Telefon:021517888698
Fax:021519379342
E-Mail:gernot.noether@vlh.de
Anschrift:Niesmannshof 42, 46535 Dinslaken
Telefon:02064733366
E-Mail:eva.hartmann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Geldern? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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