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Fahrschule in Kleve im Branchenbuch


Fahrschule Johann Claassen im Branchenbuch Kleve

Emmericher Str. 270, 47533 Kleve


02821 980280


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Johann Claassen in Kleve ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Johann Claassen

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Anschrift

StraßeEmmericher Str. 270
PLZ, Ort47533 Kleve
Koordinaten51.7938,6.14755
KFZ-Navigation51.7938,6.14755

Weitere Kontaktdaten


Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Bootsschulen, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen, Taxifahrerausbildungen

Schnellaktionen

Fahrschule: verwandte Informationen, Fragen und Antworten

Alle Infos aus Kleve

Kleve im Kreis Kleve liegt am unteren Niederrhein und ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Gegliedert ist Kleve in die Kernstadt sowie Bimmen, Brienen, Donsbrüggen, Düffelward, Griethausen, Keeken, Kellen...

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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