Fahrschule in Münster im Branchenbuch
Fahrschule Paul Lamok im Branchenbuch Münster
Marktallee 6, 48165 Münster
02501 9283838
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Paul Lamok in Münster ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Marktallee 6 | |
PLZ, Ort | 48165 Münster | |
Koordinaten | 51.9025,7.63892 | |
KFZ-Navigation | 51.9027,7.63865 |
Montag | 18:00 - 19:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 18:00 - 19:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Außerhalb der Geschäftszeiten unter 0170/7788859 erreichbar. |
Stichwörter | fahrschule, führerschein, BF17, fahrschule hiltrup, Motorradführerschein, Anhängerführerschein, B96 |
Münster ist das Oberzentrum des Münsterlandes an der Münsterschen Aa und liegt zwischen Dortmund und Osnabrück. Schon 799 wurde der Ort erstmals erwähnt und ist heute gegliedert in Mitte, Nord, Ost...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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