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Fahrschule in Münster im Branchenbuch


Fahrschule Paul Lamok im Branchenbuch Münster

Marktallee 6, 48165 Münster


02501 9283838


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Paul Lamok in Münster ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Paul Lamok

Seit 2010 begleitet Fahrschule Paul Lamok Ihre Fahrschüler mit viel Spaß, Enthusiasmus und Leidenschaft zum gewünschten "Prüfungserfolg". Unser Team besteht aus 4 Fahrlehrern. "Mit regelmäßigen Fortbildungen" garantiert unsere Fahrschule jedem Fahrschüler eine Fahrausbildung "auf dem höchsten Niveau". Möchtest auch du deinen Führerschein machen? Melde dich bei uns, wir freuen uns auf dich!

Anschrift

StraßeMarktallee 6
PLZ, Ort48165 Münster
Koordinaten51.9025,7.63892
KFZ-Navigation51.9027,7.63865

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag18:00 - 19:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch18:00 - 19:00
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Außerhalb der Geschäftszeiten unter 0170/7788859 erreichbar.

Weitere Informationen

Stichwörterfahrschule, führerschein, BF17, fahrschule hiltrup, Motorradführerschein, Anhängerführerschein, B96

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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