Oberveischeder Str. 13, 57462 Oberveischede
Das Landhotel Sangermann ist unter der Anschrift Oberveischeder Str. 13 in 57462 Oberveischede zu finden.
Hier auf ortsdienst.de stellen wir Ihnen wichtige Informationen bezüglich der
Einrichtung zur Verfügung, etwa zur Lage, zur Ausstattung oder den Besonderheiten des Landhotel Sangermann.
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Zimmer 16 | Check-in 14:00 bis 21:00 Uhr | Check-out 07:00 bis 10:00 Uhr | Preis auf Anfrage | |
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Hotelausstattung
Parkplatz, Restaurant, Haustiere erlaubt, Zimmerservice, Konferenz- und Veranstaltungsräume, Bar, Golfplatz (max. 3 km entfernt), Terrasse, Nichtraucherzimmer, Frühstück im Zimmer, Parkplatz inbegriffen, Internet, Kanusport, Wandern, Lunchpakete, Radfahren, Heizung, Fax- u. Fotokopiereinrichtungen, Tauchen, WLAN, Allergikerfreundliche Zimmer verfügbar, WLAN inklusive, Nichtraucherunterkunft (Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen), Shuttleservice (zusätzliche Gebühren), Speisen für spezielle Ernährungsbedürfnisse (auf Anfrage), Getränkeautomat, Parken vor Ort, Kindermahlzeiten, Behindertengerechte Parkplätze, Wein/Sekt, Café vor Ort, Gartenmöbel, Shuttleservice, Zugang mit Schlüssel, Rauchmelder, Feuerlöscher, Fahrradverleih, Bettwäsche, Handtücher und Wäsche werden nach Richtlinien der örtlichen Behörden gewaschen, Abstandseinhaltung in Essbereichen, Personal befolgt alle Sicherheitsrichtlinien der örtlichen Behörden, Handdesinfektionsmittel in Unterkunft und Gemeinschaftsbereichen, Bargeldlose Zahlung möglich, Abstandsregeln werden eingehalten, Abtrennungen oder physische Barrieren zwischen Personal und Gästen in entsprechenden Bereichen, Gäste können angeben, dass keine Reinigung der Unterkunft während des Aufenthaltes gewünscht ist
Hotelinformationen
Das Landhotel Sangermann in dörflicher Lage im Veischedetal befindet sich in der Nähe des Biggesees und ist familiär geführt. Das Hotel ist somit der ideale Ausgangspunkt für die Sehenswürdigkeiten des Südsauerlandes, z.B. den Biggesee, der Attahöhle, den Karl-May-Festspielen in Elspe oder den Panorama-Park.
Aufgrund des Coronavirus (COVID-19) ist das Tragen einer Gesichtsmaske in allen Aufenthaltsbereichen in Innenräumen verpflichtend. Es ist nicht möglich, für Quarantäne-Zwecke aufgrund des Coronavirus (COVID-19) in dieser Unterkunft zu übernachten. Gäste müssen einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbringen, um in der Unterkunft zu übernachten: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus (COVID-19), gültiger negativer PCR-Test auf das Coronavirus oder Nachweis über die Genesung vom Coronavirus.