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Lohnsteuerhilfe Recklinghausen (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Drimbornweg 11, 45257 Essen
Telefon:02018480415
E-Mail:reinhard.decker@vlh.de
Anschrift:Stegerfeld 2b, 46569 Hünxe
Telefon:02858836027
E-Mail:metin.menguelogul@vlh.de
Anschrift:Crispinstr. 23a, 44229 Dortmund
Telefon:020417778188
Fax:020417778189
E-Mail:eduard.kruza@vlh.de
Anschrift:Im Unterdorf 20, 45549 Sprockhövel
Telefon:017697888726
E-Mail:daniel.ratajczak@vlh.de
Anschrift:Goethestr. 2, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:020897041959
Fax:020897041964
E-Mail:susanne.assmann@vlh.de
Anschrift:Königstr. 69a, 58300 Wetter
Telefon:023356849652
E-Mail:arndt.klups@vlh.de
Anschrift:Blumenthalstr. 5a, 45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02082055153
Fax:02082055154
E-Mail:ute.fritscher@vlh.de
Anschrift:Hünxer Str. 19, 46569 Hünxe
Telefon:028589176786
E-Mail:rainer.vinkenfluegel@vlh.de
Anschrift:Langenhorster Str. 23a, 42551 Velbert
Telefon:02051980561
E-Mail:rainer.unterfeld@vlh.de
Anschrift:Stevede 7, 48653 Coesfeld
Telefon:02541982967
E-Mail:manfred.kochf@vlh.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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