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Lohnsteuerhilfe Recklinghausen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ostseestr. 6, 45665 Recklinghausen
Telefon:02361484106
E-Mail:theodor.heimann@vlh.de
Anschrift:Rathausstr. 126, 44649 Herne
Telefon:023255895465
Fax:023255895464
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Goethestr. 74, 44623 Herne
Telefon:023239190217
E-Mail:silke.busboom@vlh.de
Anschrift:Flottmannstr. 88, 44625 Herne
Telefon:023231473675
E-Mail:iris.sellmann@vlh.de
Anschrift:Eickeler Bruch 141, 44652 Herne
Telefon:02325558211
E-Mail:gudrun.koellner@vlh.de
Anschrift:Hiltroper Landwehr 170, 44805 Bochum
Telefon:02346049836
E-Mail:thomas.hiller@vlh.de
Anschrift:Leveringhauser Str. 205b, 44581 Castrop-Rauxel
Telefon:01729290892
E-Mail:michael.szychowski@vlh.de
Anschrift:Recklinghäuser Str. 164, 45721 Haltern am See
Telefon:023645073583
E-Mail:katrin.koethe@vlh.de
Anschrift:Hunsrückstr. 64, 44805 Bochum
Telefon:0234413099
E-Mail:silke.busboom@vlh.de
Anschrift:Veilchenstr. 4, 45968 Gladbeck
Telefon:020439341319
E-Mail:stefanie.albertz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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