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Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis liegt ca. 35km nordwestlich von Bonn und wurde erstmals um das Jahr 200 schriftlich erwähnt. Zahlreiche bemerkenswerte Bauten prägen das Stadtbild, so das Schloss Gracht in...
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Solche Dienstleistungen, die in Bezug zu Finanzgeschäften stehen, bezeichnet man als Finanzdienstleistungen. Darunter fallen z. B. Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute und Kreditkartenorganisationen.
Der juristische Rahmen für Finanzdienstleistungen ist insb. im Kreditwesengesetz (KWG) festgelegt. Dementsprechend handelt es sich um Dienstleistungen von Finanzdienstleistungsinstituten. Darunter fallen u. a. Anlagevermittlung und –beratung, die Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten.
Im Kreditwesengesetz werden die üblichen Dienstleistungen innerhalb des Finanzwesens definiert. Meist sind Finanzdienstleister spezialisiert, wie zum Beispiel auf Kreditvergaben, die Anlagevermittlung und Anlageberatung sowie die Finanzportfolioverwaltung. Insb. Kreditinstitute bieten oft verschiedene Dienstleistungen für einen großen Kundenkreis an.
Wenn Dienstleistungen finanzwirtschaftliche Funktionen übernehmen oder zu diesen beitragen, bezeichnet man sie als originäre Dienstleistungen. Dazu zählen z. B. Sparen und Vermögensbildung.
Sobald eine Beratung zu den originären Finanzdienstleistungen erfolgt, spricht man normalerweise von deritativen Finanzdienstleistungen. Wenn also beispielsweise eine Beratung zur Sparform (Bausparen, Tagesgeld o. ä.) erfolgt, spricht man von der deritativen Finanzdienstleistung.