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Registergericht Neuss

Breite Straße 48, 41460 Neuss

(keine Bewertungen)
Telefon:021312890
Fax:02131289750
E-Mail:poststelle@ag-neuss.nrw.de
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Nicht nur das Vereinsregister wird normalerweise vom zuständigen Registergericht geführt. Die Registergerichte sind in der Regel auch für die Verwaltung der Handelsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister und Partnerschaftsregister zuständig. Dementsprechend kann man sich für Informationen zum Registereintrag an das jeweilige Registergericht wenden.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Registergericht-FAQ

Weitere Fragen

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Registergericht Neuss: Informationen zu Registergericht Neuss

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Registergericht

Als Abteilungen der Amtsgerichte dienen Registergerichte normalerweise dem Führen der amtlichen Register (z. B. Handels- oder Vereinsregister).

Aufgaben der Registergerichte

Die Registergerichte sind – bis auf wenige Ausnahmen – innerhalb des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks tätig. In Registergerichten werden u. a. Partnerschaftsregister, Güterechtsregister und Partnerschaftsregister geführt.

Handels- und Genossenschaftsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Angaben zu angemeldeten wirtschaftlichen Unternehmen wie Kaufleute und Gesellschaften beinhaltet. Hingegen enthält das Genossenschaftsregister Angaben zu eingetragenen Genossenschaften. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister obliegt meist dem Amtsgericht, das seinen Sitz am Standort des Landgerichts hat.

Grundbuchführung

In den meisten Bundesländern obliegt die Führung des Grundbuchs den Registergerichten. Ausnahme bildet Baden-Württemberg.

Register mit besonderer Zuständigkeit

Das Führen des Verkehrszentralregisters obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Hingegen werden das Bundeszentralregister sowie das Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz geführt.