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Fahrschule in Beelen im Branchenbuch


Fahrschule Haldorn, Inh. Lars Haldorn im Branchenbuch Beelen

Warendorfer Str. 5, 48361 Beelen


0160 7751201

https://www.fahrschule-haldorn.de


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Haldorn, Inh. Lars Haldorn in Beelen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Haldorn, Inh. Lars Haldorn

Individuelle Betreuung von Anfang Anfang an...

Gute Gründe, warum Du Dich für uns entscheiden solltest:

* 5x die Woche Theorieunterricht, d.h. du könntest den theoretischen Part innerhalb von 2 1/2 Wochen abschließen

* Individuelle Betreuung von Anfang an, bis über die Ausbildung hinaus
- wir stehen dir am Morgen deiner Theorieprüfung aufmunternd zur Seite
- wir sind auch nach dem Führerscheinerwerb immer für Fragen, die sich rund um den Straßenverkehr drehen, für dich zu erreichen

* 6 Fahrlehrer : 2 Damen, 4 Herren

* mit Josef Kortenstedte ist einer der erfahrensten Fahrlehrer Warendorfs mit am Start

* Moderne Fahrzeuge auf aktuellem technischen Stand

* Auswahl zwischen verschiedenen Fahrzeugen

* bei einem Fahrschulwechsel kümmern wir uns um den anfallenden Papierkram

Anschrift

StraßeWarendorfer Str. 5
PLZ, Ort48361 Beelen
Koordinaten51.9294,8.12111
KFZ-Navigation51.9296,8.12116

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Unterrichtszeiten

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule
ProdukteIhr könnt Euch für folgende Klassen bei uns anmelden: B, B96, B196 BE, L, T, Mofa, AM, A1, A2, A, C1
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld, Rechnung

Schnellaktionen

Yext

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Alle Infos aus Beelen

Beelen ist im Münsterländer Becken gelegen und wurde schon im Jahre 920 schriftlich dokumentiert. Das Beelener Schützenfest besitzt regional große Bekanntheit.

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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