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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Kalenborn (bei Altenahr)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Ahrweiler
8.01 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Wilhelmstr. 59, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:02641975349
Fax:026419757349
E-Mail:rita.cackovic@aw-online.de
(0)
Integrationsfachdienst Kreis Euskirchen
20.21 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Rüdesheimer Ring 145, 53879 Euskirchen
Telefon:022517771580
Fax:0225177715810
E-Mail:info@ifd-euskirchen.de
Anschrift:Markt, 53111 Bonn
Telefon:0228773190
E-Mail:filiz.karsligil@bonn.de
(3)
Neubürgerbeauftragter Rhein-Sieg-Kreis
31.08 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Telefon:02241133161
Fax:02241133198
(0)
Integrationsbeauftragte LandKreis Neuwied
35.79 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Wilhelm-Leuschner Str. 9, 56564 Neuwied
Telefon:02631803129
E-Mail:andrea.oosterdyk@kreis-neuwied.de
(0)
Ausländerbeauftragte LandKreis Vulkaneifel
40.69 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Mainzer Str. 25, 54543 Daun
(0)
Interkulturelles Referat Köln
43.48 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Kalker Hauptstr. 247-273, 51103 Köln
Telefon:022122123022
Fax:022122123196
E-Mail:ina-beata.fohlmeister@stadt-koeln.de
(0)
Integrationsbeauftragte LandKreis Cochem-Zell
46.09 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:0267161234
E-Mail:hedwig.brengmann@cochem-zell.de
(0)
Referat für Migration/Integration Rheinisch-Bergischer Kreis
49.71 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Hauptstr. 71, 51465 Bergisch Gladbach
Telefon:02202139114
Fax:02202139110
E-Mail:raa@rbk-online.de
(0)
Integrationsbeauftragter Rhein-Erft-Kreis
51.53 km von Kalenborn (bei Altenahr)
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:02271832550
Fax:02271832342
E-Mail:karl-ernst.forisch@rhein-erft-kreis.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Kalenborn (bei Altenahr)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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