Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kandelgasse 4, 67229 Großkarlbach |
Telefon: | 01718465834 |
E-Mail: | widler-grosskarlbach@t-online.de |
Anschrift: | Schulstr. 6a, 67229 Laumersheim |
Telefon: | 062383557 |
Anschrift: | Pfarrgasse 25, 67256 Weisenheim am Sand |
Telefon: | 063532910 |
Anschrift: | Im Kiesling 7, 67281 Kirchheim |
Telefon: | 063595358 |
Anschrift: | Ostring 18, 67256 Weisenheim am Sand |
Telefon: | 01748121345 |
E-Mail: | rasselbande.weisenheim@web.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 48, 67256 Weisenheim am Sand |
Telefon: | 063532113 |
Anschrift: | Am Affenstein 2, 67246 Dirmstein |
Telefon: | 062381338 |
Anschrift: | Hauptstr. 6, 67246 Dirmstein |
Telefon: | 06238692 |
Anschrift: | Dackenheimerstr. 22, 67251 Freinsheim |
Telefon: | 063532151 |
E-Mail: | kts.hfk@vg-freinsheim.de |
Großkarlbach liegt am Westrand der Rheinebene im Landkreis Bad Dürkheim. Das Ortsbild ist maßgeblich durch viele historische Mühlen und Fachwerkbauten geprägt. Auch das alljährliche Kändelgassenfest...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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