Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchengasse 12, 67271 Neuleiningen |
Telefon: | 0635983910 |
E-Mail: | kita.neuleiningen@bistum-speyer.de |
Anschrift: | In den Maulgärten 2a, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635984150 |
Anschrift: | Jahnstr. 2c, 67273 Bobenheim am Berg |
Telefon: | 0635991121 |
E-Mail: | kts.bab@vg-freinsheim.de |
Anschrift: | Südring 5, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 06359960430 |
Anschrift: | Südring 5a, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 06359805102 |
Anschrift: | Beim Bergtor 11, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 063593635 |
Anschrift: | Turnstr. 5, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635982733 |
Anschrift: | Neugasse 33, 67280 Ebertsheim |
Telefon: | 063593336 |
Anschrift: | In der Haarschnur 44, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 063596652 |
Anschrift: | Im Kiesling 7, 67281 Kirchheim |
Telefon: | 063595358 |
Neuleiningen liegt an der nördlichen Haardt (Pfalz) im Landkreis Bad Dürkheim. Sehenswert sind unter anderem die Burg im französischen Stil, die historische Stadtbefestigungsanlage, die Nikolauskirche und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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