Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach (Wohnungsamt)

Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach

Telefon:0671 803-1433/-1434/-1435/-1436
Fax:0671 803-1699
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen

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Sie möchten sich gern über Themen wie Sozialer Wohnungsbau, Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein in Bad Kreuznach bei der Wohnungsbehörde persönlich informieren? Da bietet sich ein Besuch beim Wohnungsamt an. An dieser Stelle stellt ortsdienst.de Ihnen die Telefonnummer, Adresse und E-Mail der Abteilung für Wohngeld bzw. Wohnangelegenheiten zur Verfügung.

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Wohnungsamt FAQ Top 3 Fragen

Wo beantragt man Wohngeld?
Was für Unterlagen muss ich für die Beantragung von Wohngeld mitbringen?
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Weitere Fragen

Wohnungsamt Bad Kreuznach: Informationen zu Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises in Bad Kreuznach können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

§5-Schein
B-Schein
Freibeträge Wohnberechtigungsschein
Haushaltsmitglied Definition
Mietspiegel
Mietzuschuss Berechtigung
Online WBS-Antrag
Soziale Wohnraumförderung
Sozialwohnung Größe
Sozialwohnung Informationen
Wohnberechtigungsschein Anspruch
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnberechtigungsschein Unterlagen
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld beantragen
Wohngeld Höhe
Wohngeld und WBS Informationen
Wohngeld Unterlagen
Wohngeldrechner

Wohnungsamt Lexikon

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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Wichtige rechtliche Hinweise

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bei den aufgeführten Dienstleistungen und Zuständigkeiten handelt es sich um typische Angaben für die gewählte Kategorie Wohnungsamt. Beachten Sie bitte auch den Beschreibungstext des gewählten Eintrages in Bad Kreuznach! Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

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