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Lohnsteuerhilfe Waldböckelheim (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dr.-Hans-Stempel-Ring 5a, 66879 Steinwenden
Telefon:063714069660
E-Mail:ingrid.keller@vlh.de
Anschrift:Römerstr. 45, 56355 Nastätten
Telefon:06772968360
Fax:06772968361
E-Mail:wolfgang.martin@vlh.de
Anschrift:Adolfstr. 68, 65307 Bad Schwalbach
Telefon:061247279334
Fax:06124726533
E-Mail:gerd.buenger@vlh.de
Anschrift:Ludwigstr. 2, 66849 Landstuhl
Telefon:063714942200
E-Mail:christine.hartmueller@vlh.de
Anschrift:Forststr. 2, 66882 Hütschenhausen
Telefon:063724932
Fax:063725090587
E-Mail:christine.keller@vlh.de
Anschrift:Mittelstr. 5, 56357 Pohl
Telefon:06772968217
E-Mail:susanne.gabel@vlh.de
Anschrift:Aarstr. 248, 65232 Taunusstein
Telefon:061289373068
Fax:06124726533
E-Mail:gerd.buenger@vlh.de
Anschrift:Auf dem Rück, 65326 Aarbergen-Michelbach
Telefon:061205827
Fax:06120908349
E-Mail:martina.seelbach-pulch@vlh.de
Anschrift:Deidesheimer Weg 17, 67468 Neidenfels
Telefon:01764768746
E-Mail:tanja.held@vlh.de
Anschrift:Roter-Turm-Weg 20, 67157 Wachenheim
Telefon:0632263435
Fax:063227910123
E-Mail:wolfgang.rohr@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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