Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Hohl 20, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651969120 |
Anschrift: | Am Kindergarten 1, 56862 Pünderich |
Telefon: | 065422710 |
E-Mail: | st-marien-puenderich@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Waldgasse 27, 55483 Kappel |
Telefon: | 067637164 |
Anschrift: | Clemensgasse 11, 56856 Zell-Kaimt |
Telefon: | 0654241679 |
E-Mail: | st-jakob-zell-kaimt@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Hauptstr. 44, 56291 Lingerhahn |
Telefon: | 06746242 |
E-Mail: | kita-lingerhahn@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Moselstr. 38, 56867 Briedel |
Telefon: | 065424490 |
E-Mail: | st-martin-briedel@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Mosellaplatz, 56727 Mayen |
Telefon: | 0265148878 |
Anschrift: | Am Dorngarten 15, 56281 Dörth |
Telefon: | 067472488990 |
E-Mail: | kindergarten-pusteblume@doerth.de |
Anschrift: | Hauptstr. 19, 56291 Pfalzfeld |
Telefon: | 06746236 |
Der staatlich anerkannte Fremdenverkehrsort Treis-Karden liegt an der Mosel und ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Das Ortsbild ist durch viele interessante Sehenswürdigkeiten geprägt, wie zum...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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