Handwerk in Koblenz im Branchenbuch
Rheinland Bau im Branchenbuch Koblenz
Nagelsgasse 2, 56068 Koblenz
0176 61361362
Der Gewerbeeintrag Rheinland Bau in Koblenz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Nagelsgasse 2 | |
PLZ, Ort | 56068 Koblenz | |
Koordinaten | 50.3606,7.60115 |
Mobil | 0162 2675451 |
Service@rheinland-bau.com |
Montag | 08:00 - 18:00 |
Dienstag | 08:00 - 18:00 |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 18:00 |
Samstag | 08:00 - 18:00 |
Sonntag | geschlossen |
Koblenz ist die drittgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz und eines der fünf Oberzentren des Landes. Als Universitätsstadt sowie als eine der ältesten Städte Deutschlands ist die Stadt seit langer Zeit von...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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