Apotheke in Waldmohr im Branchenbuch
Bären-Apotheke im Branchenbuch Waldmohr
Rathausstr. 17, Rathausstr. 17, 66914 Waldmohr
06373 891891
Der Gewerbeeintrag Bären-Apotheke in Waldmohr ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.
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Straße | Rathausstr. 17 | |
Adresszusatz | Rathausstr. 17 | |
PLZ, Ort | 66914 Waldmohr | |
Koordinaten | 49.3884,7.33226 | |
KFZ-Navigation | 49.3884,7.33226 |
Montag | 08:00 - 13:00, 14:00 - 18:30 |
Dienstag | 08:00 - 13:00, 14:00 - 18:30 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 13:00, 14:00 - 18:30 |
Freitag | 08:00 - 13:00, 14:00 - 18:30 |
Samstag | 08:00 - 12:30 |
Sonntag | geschlossen |
Dienstleistungen | Krankenpflege, Service, Verleih von Milchpumpen, Schwerpunkt Haut, Anmessen, Verleih, Schwerpunkt Diabetes, Schwerpunkt Homöopathie, Eigenherstellung, Blutuntersuchungen, Überprüfung, Bargeldlose Zahlung, Sprachen, Schwerpunkt Ernährung, Tests |
Sprachen | Englisch, Französisch |
Waldmohr ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und liegt im Westen der westpfälzischen Moorniederung. Große Bekanntheit besitzt Waldmohr durch das Erholungsgebiet „Bruchwiesen Waldmohr“.
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In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.
Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.
Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.
Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.
In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.
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