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Kindergärten in Bann - Anschrift & Kontakt

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Jugendheimstr. 5 a, 66851 Bann
Telefon:0637112605
Anschrift:Pirminiusstr. 8, 66851 Queidersbach
Telefon:0637118210
Anschrift:Kaiserstr. 77a, 66862 Kindsbach
Telefon:0637114903
(0)
Kath. Kindergarten "St. Markus"
2.94 km von Bann
Anschrift:Eichenstr. 14, 66849 Landstuhl
Telefon:063712831
(0)
Prot. Sonnenkindergarten
3.11 km von Bann
Anschrift:Sonnenstr. 37, 66849 Landstuhl
Telefon:0637114318
(0)
Kom. Kindergarten "Atzelnest"
3.2 km von Bann
Anschrift:Königsberger Str. 9a, 66849 Landstuhl
Telefon:0637164383
(0)
Kindertagesstätte Wichtelburg
3.68 km von Bann
Anschrift:Hauptstr. 1, 66849 Landstuhl
Telefon:06371467647
Anschrift:Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl
Telefon:0637162412
Anschrift:Langwiedener St. 12, 66849 Landstuhl
Telefon:063719340
E-Mail:rw@gemeinschaftswerk.de
Anschrift:Kirchenstr. 10a, 66851 Mittelbrunn
Telefon:063712500
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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