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Lohnsteuerhilfe Sankt Johann (Rheinhessen) (Seite 7)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hintergasse 12, 67067 Ludwigshafen
Telefon:0621556115
E-Mail:christel.schoenung@vlh.de
Anschrift:Neustadter Str. 21, 67112 Mutterstadt
Telefon:0623450611
Fax:0623450611
E-Mail:holger.diebold@vlh.de
Anschrift:Maudacher Str. 275, 67065 Ludwigshafen
Telefon:06215590111
E-Mail:hannelore.satter@vlh.de
Anschrift:Mundenheimer Str. 166, 67061 Ludwigshafen
Telefon:06215296162
Fax:06215296192
E-Mail:pia.jordis-felleisen@vlh.de
Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Büngertsweg 73, 56070 Koblenz
Telefon:0261801892
Fax:026198899489
E-Mail:herbert.schuth@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Vallendar (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
60.12 km von Sankt Johann (Rheinhessen)
Anschrift:Robert-Koch-Str. 28, 56179 Vallendar
Telefon:02616710533
Fax:02616710534
E-Mail:michael.klein@vlh.de
Anschrift:Dr.-Hans-Stempel-Ring 5a, 66879 Steinwenden
Telefon:063714069660
E-Mail:ingrid.keller@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Woogstr. 57a, 67117 Limburgerhof
Telefon:06236461155
E-Mail:angela.cimniak@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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